Neque rei publicae causa absentibus nec aliis maioribus ad titulum in integrum restitutionis pertinentibus praescriptionem quadriennii post factam a fisco venditionem obesse posse manifestum est.
von thea.g am 28.09.2018
Es ist offensichtlich, dass weder denjenigen, die aus Gründen des Staatswohls abwesend sind, noch anderen, die den größeren Titel der vollständigen Wiederherstellung tragen, die Verjährungsfrist von vier Jahren nach einem Verkauf durch den Fiskus schaden kann.
von lasse.l am 20.05.2021
Es ist offensichtlich, dass die Vier-Jahres-Frist nach einem Verkauf durch den Fiskus nicht gegen Personen geltend gemacht werden kann, die aus dienstlichen Gründen abwesend sind oder gegen andere, die Anspruch auf vollständige rechtliche Wiederherstellung haben.