Si, cum militaribus laboribus operam dares, creditoris tui heredes possessiones sibi obligatas distraxerunt, poteris adito praeside provinciae in integrum restitutionem impetrare retractataque venditione recipies possessiones, oblato ante debito vel pretio, si minus debito fuisset.
von hassan8968 am 04.02.2019
Wenn du dich während deiner militärischen Dienstzeit befandest und die Erben deines Gläubigers die ihnen verpfändeten Besitztümer verkauft haben, kannst du, nachdem du dich an den Provinzstatthalter gewandt hast, eine vollständige Wiedergutmachung erwirken und, sobald der Verkauf rückgängig gemacht wurde, die Besitztümer zurückerlangen, nachdem du zuvor die Schuld oder den Preis angeboten hast, sofern dieser geringer war als die Schuld.
von niklas833 am 01.10.2017
Wenn die Erben Ihres Gläubigers die ihnen verpfändeten Liegenschaften während Ihres Militärdienstes verkauft haben, können Sie beim Provinzgouverneur eine vollständige Wiedergutmachung beantragen. Sobald der Verkauf rückgängig gemacht wurde, können Sie die Liegenschaften zurückerhalten, indem Sie entweder die ursprüngliche Schuld oder den Verkaufspreis begleichen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.