Quae a patre geruntur, non decet pro disciplina militari a filiis ad irritum devocari, praesertim cum nec patrem tuum in rebus humanis agentem adfirmes conquestum fuisse super huiusmodi contractu.
von marc.o am 30.05.2015
Dinge, die von einem Vater ausgeführt werden, geziemt es sich nicht nach militärischer Disziplin von Söhnen für ungültig erklärt zu werden, besonders da Sie selbst nicht behaupten, dass Ihr Vater während seines Wirkens in menschlichen Angelegenheiten über eine derartige Vereinbarung Klage geführt hätte.
von fritz.k am 20.11.2018
Nach militärischer Disziplin geziemt es sich nicht, dass Kinder die Handlungen ihres Vaters für ungültig erklären, insbesondere da Sie behaupten, dass Ihr Vater während seines Lebens nie über einen solchen Vertrag Beschwerde geführt hat.