Hereditatem eius, quem patrem tuum fuisse dicis, petiturus iudicibus qui super ea re cognituri erunt de fide intentionis adlega.
von henri8889 am 14.06.2017
Die Erbschaft desjenigen, den du als deinen Vater bezeichnest, werdend zu beanspruchen, lege den Richtern, die über diese Angelegenheit zu befinden haben, die Wahrhaftigkeit deines Anspruchs dar.
von vivian.i am 02.01.2023
Wenn Sie das Erbe desjenigen beanspruchen, den Sie als Ihren Vater bezeichnen, müssen Sie den Richtern, die den Fall prüfen werden, die Glaubwürdigkeit Ihres Anspruchs nachweisen.