Si quis quodlibet interdictum efflagitet, ruptis veteribus ambagibus inter ipsa cognitionum auspicia rationem exprimere ac suas adlegationes iubeatur proponere.
von muhammet.y am 01.03.2018
Wenn jemand irgendein Interdikt fordert, nachdem er die alten Formalitäten verletzt hat, soll er zu Beginn des Verfahrens angewiesen werden, seine Begründung darzulegen und seine Anschuldigungen vorzubringen.
von nathan.v am 12.07.2022
Wenn jemand eine Rechtsanordnung beantragt, soll er die alten Formalitäten übergehen und unverzüglich seinen Sachverhalt darlegen und seine Beweise zu Beginn des Verfahrens vorlegen.