Interdicta autem licet in extraordinariis iudiciis proprie locum non habent, tamen ad exemplum eorum res agitur.
von nora.s am 09.03.2019
Obwohl Interdiktverfahren in außerordentlichen Gerichtsverfahren eigentlich keine direkte Geltung haben, wird die Angelegenheit dennoch nach deren Vorbild behandelt.
von joanna.962 am 13.05.2015
Obwohl Verfügungen in besonderen Gerichtsverfahren technisch gesehen nicht eigentlich ihren Platz haben, werden solche Fälle dennoch auf ähnliche Weise behandelt.