Incerti iuris non est orta proprietatis et possessionis lite prius possessionis decidi oportere quaestionem competentibus actionibus, ut ex hoc ordine facto de dominii disceptatione probationes ab eo qui de possessione victus est exigantur.
von morice.e am 22.07.2018
Es ist nicht von unklarem Recht, dass, wenn ein Streit über Eigentum und Besitz entstanden ist, die Besitzfrage zuerst durch geeignete Rechtshandlungen entschieden werden soll, so dass nach Festlegung dieser Reihenfolge die Beweise bezüglich des Eigentumsstreits von demjenigen verlangt werden können, der hinsichtlich des Besitzes unterlegen ist.
von luan.904 am 12.09.2022
Es ist ein klares Rechtsprinzip, dass bei einem Streit über Eigentum und Besitz zunächst die Besitzfrage durch geeignete Rechtsverfahren geklärt werden sollte, sodass nach Festlegung dieser Reihenfolge die Beweislast für das Eigentum auf die Partei übergeht, die den Besitzprozess verloren hat.