Praeses provinciae in eum, qui eiusdem provinciae non est, nec ex interdicto potest cognoscere.
von kay.841 am 09.01.2022
Der Provinzgouverneur kann gegen eine Person, die nicht derselben Provinz angehört, nicht einmal durch Interdikt rechtlich vorgehen.
von muhammet.x am 05.04.2020
Ein Provinzgouverneur kann keine rechtlichen Urteile, auch nicht durch einen Interdikt, gegen jemanden fällen, der nicht aus seiner Provinz stammt.