" si arbor in alienum agrum impendebit", quibus ostenditur ne per arboris quidem occasionem vicino nocere oportere, rem ad suam aequitatem rediget.
von lia.t am 12.03.2016
Wenn ein Baum über das Grundstück eines Nachbarn hinausragt, wodurch gezeigt wird, dass man einem Nachbarn nicht einmal wegen eines Baumes schaden sollte, wird der Richter die Situation in Einklang mit der Billigkeit wiederherstellen.
von helena.z am 07.07.2024
Wenn ein Baum in das Feld eines anderen hinüberragt, wodurch gezeigt wird, dass man dem Nachbarn nicht einmal durch Anlass eines Baumes schaden darf, soll er die Angelegenheit zu ihrer Billigkeit zurückführen.