Cum non eo die, quo praeses provinciae praecepit, iudex ab eodem datus pronuntiaverit, sed ductis diebus alieniore tempore sententiam dedisse proponatur, ne ambages frustra interpositae provocationis ulterius negotium protrahant, praeses provinciae superstitiosa appellatione submota ex integro inter vos cognoscet.
von konstantin.973 am 16.08.2014
Wenn der Richter nicht an dem Tag, den der Provinzgouverneur angeordnet hat, sein Urteil verkündet, sondern zu einer anderen Zeit die Urteilsfällung vorgebracht wird, damit unnötig eingelegte Berufungseinwendungen die Angelegenheit nicht weiter verzögern, wird der Provinzgouverneur, nachdem die überflüssige Berufung beseitigt wurde, die Sache zwischen Ihnen erneut verhandeln.
von jaden957 am 22.01.2022
Da der ernannte Richter sein Urteil nicht an dem vom Provinzgouverneur festgelegten Tag verkündet hat, sondern angeblich erst später nach mehreren Verzögerungen sein Urteil gefällt hat, wird der Provinzgouverneur diese unnütze Berufung verwerfen und Ihren Fall von Anfang an neu verhandeln, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.