Quod si aliter et contra legis statutum modum provinciae praeses multam vobis inrogaverit, dubium non est id, quod contra ius gestum videtur, firmitatem non tenere et sine appellatione posse rescindi.
von nicolas829 am 27.12.2018
Sollte jedoch der Provinzgouverneur entgegen der gesetzlich festgelegten Maßnahme eine Geldbuße gegen Sie verhängt haben, so besteht kein Zweifel, dass das, was als gesetzeswidrig erscheint, keine Rechtsgültigkeit besitzt und ohne Berufungsmöglichkeit aufgehoben werden kann.
von nora.e am 22.04.2022
Wenn der Provinzgouverneur Ihnen eine Geldbuße auferlegt, die über den gesetzlichen Grenzen liegt, besteht kein Zweifel, dass eine solche widerrechtliche Handlung ungültig ist und ohne Berufungsverfahren aufgehoben werden kann.