Si, cum esses pupillaris aetatis, sine tutoris auctoritate cum adversario consisteres, praeses provinciae adversus te pronuntiavit, minime auctoritate iudicati nititur quod statutum est.
von lola.r am 20.01.2017
Wenn du als Minderjähriger ohne Zustimmung deines Vormunds einem Gegner vor Gericht gegenüberstandest und der Provinzgouverneur gegen dich entschieden hat, hat diese Entscheidung keinerlei rechtliche Gültigkeit.
von merle.r am 04.05.2024
Wenn du zur Zeit deiner Unmündigkeit ohne Zustimmung deines Vormunds mit einem Gegner aufgetreten wärst und der Provinzstatthalter gegen dich entschieden hätte, beruht das Verfügte in keiner Weise auf rechtlicher Autorität.