Sed ex diverso pupilli vel pupillae solvere sine tutore auctore non possunt, quia id quod solvunt non fit accipientis, cum scilicet nullius rei alienatio eis sine tutoris auctoritate concessa est.
von elias.902 am 10.03.2019
Jedoch können männliche oder weibliche Mündel keine Zahlungen ohne die Zustimmung ihres Vormunds leisten, da das, was sie zahlen, rechtlich nicht zum Eigentum des Empfängers wird, da ihnen die Übertragung von Eigentum ohne die Ermächtigung ihres Vormunds nicht gestattet ist.
von anabell949 am 10.07.2017
Im Gegensatz dazu können Mündel weder männlichen noch weiblichen Geschlechts ohne die Zustimmung eines Vormunds zahlen, da das, was sie zahlen, nicht dem Empfänger zufällt, da ihnen bekanntlich die Veräußerung keinerlei Sache ohne die Autorität eines Vormunds gestattet ist.