Ideoque si mutuam pecuniam alicui sine tutoris auctoritate dederit non contrahit obligationem, quia pecuniam non facit accipientis, ideoque vindicari nummi possunt, sicubi extent:
von kyra.l am 30.12.2019
Und daher, wenn er jemandem Geld ohne die Ermächtigung eines Vormunds geliehen hat, geht er keine Verpflichtung ein, da er das Geld nicht zum Eigentum des Empfängers macht, und deshalb können die Münzen zurückgefordert werden, wo immer sie sich befinden mögen:
von alea9942 am 30.01.2024
Daher, wenn jemand einer anderen Person Geld ohne Erlaubnis ihres Vormunds leiht, entsteht keine Rechtsverbindlichkeit, da das Eigentum an dem Geld nicht auf den Empfänger übergeht, und folglich kann das Geld überall zurückgefordert werden, wo es sich befindet: