Nunc admonendi sumus, neque pupillum neque pupillam ullam rem sine tutoris auctoritate alienare posse.
von natalie.823 am 28.12.2021
Wir müssen uns daran erinnern, dass weder ein Mündel noch eine Mündel irgendetwas ohne die Autorität eines Vormunds veräußern kann.
von jannes.x am 22.01.2021
Wir müssen darauf hinweisen, dass weder männliche noch weibliche Mündel Eigentum ohne die Erlaubnis ihres Vormunds übertragen können.