Neque tamen hereditatem adire neque bonorum possessionem petere neque hereditatem ex fideicommisso suscipere aliter possunt nisi tutoris auctoritate, quamvis lucrosa sit neque ullum damnum habeat.
von Muhammed am 07.10.2023
Sie können jedoch eine Erbschaft nicht antreten, keinen Besitzanspruch geltend machen und keine Erbschaft durch Treuhand erwerben, ohne die Zustimmung ihres Vormunds, selbst wenn diese gewinnbringend wäre und keinerlei Verlustrisiko birgt.
von nicole.j am 19.11.2017
Und dennoch können sie weder eine Erbschaft antreten noch Besitz von Gütern begehren noch eine Erbschaft aus einem Fideikommiss annehmen, es sei denn mit der Ermächtigung eines Vormunds, auch wenn sie gewinnbringend ist und keinen Verlust verursacht.