Sed si nummi, quos mutuos dedit, ab eo qui accepit bona fide consumpti sunt, condici possunt, si mala fide, ad exhibendum de his agi potest.
von ela8845 am 21.07.2014
Wenn die Münzen, die er als Darlehen gegeben hat, von demjenigen, der sie gutgläubig erhalten hat, verbraucht wurden, können sie zurückgefordert werden; wurden sie bösgläubig verbraucht, kann eine Klage auf Herausgabe erhoben werden.
von charlie.903 am 21.11.2018
Wenn jedoch das geliehene Geld vom Entleiher in gutem Glauben ausgegeben wurde, kann es durch eine normale Klage zurückgefordert werden; wurde es jedoch in böser Absicht ausgegeben, kann eine Klage auf Herausgabe des Geldes eingereicht werden.