Qui quamvis ipse mala fide possidet, quia intellegit, se alienum fundum occupasse, tamen, si alii bona fide accipienti tradiderit, poterit ei longa possessione res adquiri, quia neque furtivum neque vi possessum accepit;
von michael.r am 03.11.2024
Derjenige, der selbst bösgläubig besitzt, weil er versteht, dass er fremdes Grundstück besetzt hat, kann dennoch, wenn er es an einen gutgläubigen Empfänger überträgt, die Sache durch Ersitzung erwerben, da er weder eine gestohlene noch eine gewaltsam besessene Sache erhalten hat;
von louise.903 am 10.04.2020
Auch wenn jemand eine Sache in bösgläubigem Besitz hat, weil er weiß, dass er fremdes Land besetzt hat, kann er sie dennoch an jemanden übertragen, der sie gutgläubig erwirbt, und dieser kann das Eigentum durch langjährige Besitzzeit erwerben, da er weder gestohlenes noch gewaltsam entrissenes Eigentum erhalten hat;