Etiam per alienum servum bona fide possessum ex re eius qui eum possidet vel ex operis servi adquiri dominium vel obligationem placuit.
von ruby.y am 18.12.2017
Es wurde festgelegt, dass durch einen fremden, gutgläubig besessenen Sklaven Eigentum oder eine Verpflichtung aus dem Vermögen desjenigen, der ihn besitzt, oder aus den Arbeiten des Sklaven erworben werden kann.
von elin852 am 21.10.2016
Es war anerkannt, dass man Eigentumsrechte oder rechtliche Verpflichtungen durch einen einem anderen gehörenden Sklaven erwerben kann, wenn dieser in gutem Glauben besessen wird, sei es aus dem Vermögen des gegenwärtigen Besitzers oder aus der Arbeit des Sklaven.