Sed et si bona fide eum susceperit, postea autem reppererit eum alienum esse constitutum, admonente domino vel ipsius adscripticii vel terrae et hoc faciente per se vel per procuratorem suum hunc restituere cum omni peculio et subole sua:
von nour.j am 15.12.2019
Aber selbst wenn jemand ihn in gutem Glauben aufgenommen hat und später entdeckt, dass er jemandem anderen gehört, muss er, wenn der Eigentümer des Leibeigenen oder des Landes ihn persönlich oder durch einen Vertreter in Kenntnis setzt, diesen mit seinem gesamten Besitz und seinen Kindern zurückgeben:
von kimberly.p am 17.01.2018
Selbst wenn er ihn in gutem Glauben aufgenommen hat, aber später entdeckt, dass er als einem anderen gehörend festgestellt wurde, wobei der Herr entweder des Adscripticius selbst oder des Landes Mitteilung gibt und dies durch sich selbst oder seinen Bevollmächtigten tut, hat er ihn mit seinem gesamten Sondervermögen und seiner Nachkommenschaft zurückzugeben: