Nemini autem liceat vel adscripticium vel colonum alienum scienti prudentique in suum ius suscipere.
von lucas831 am 31.03.2016
Es soll niemandem erlaubt sein, weder einen Adskripten noch einen fremden Kolonen, wissentlich und verständig, in seine eigene Rechtsprechung aufzunehmen.
von aron.838 am 01.03.2019
Es ist niemandem gestattet, wissentlich und vorsätzlich den Mieter oder Landarbeiter einer anderen Person in seine Gewalt zu nehmen.