Sin autem novum emphyteutam vel emptorem meliorationis suscipere minime dominus maluerit et attestatione facta intra duos menses hoc facere supersederit, licere emphyteutae et non consentientibus dominis ad alios ius suum vel emponemata transferre.
von yanis.i am 12.10.2024
Sollte der Herr jedoch einen neuen Emphyteuta oder Käufer der Verbesserungen keinesfalls annehmen wollen und nach erfolgter Benachrichtigung innerhalb von zwei Monaten säumig bleiben, ist es dem Emphyteuta erlaubt, auch ohne Zustimmung der Herren, seine Rechte oder Verbesserungen auf andere zu übertragen.
von matthis873 am 18.04.2019
Wenn jedoch der Vermieter die Aufnahme eines neuen Pächters oder eines Käufers der Verbesserungen verweigert und nach formeller Benachrichtigung innerhalb von zwei Monaten nicht handelt, ist der Pächter berechtigt, seine Rechte oder Verbesserungen auch ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte zu übertragen.