Sin autem aliter fuerit versatus, quam nostra constitutio disposuit, iure emphyteutico cadat.
von jolie.k am 07.09.2020
Wenn er sich jedoch anders verhalten hat, als unsere Verfassung es vorgesehen hat, soll er sein Erbbaurecht verlieren.
von amir933 am 09.07.2024
Wer entgegen unserer Rechtsvorschrift handelt, verliert seine Erbbaurechte.