Ut si quis loci vacantis possessionem propter absentiam aut neglegentiam domini, aut quia sine successore decesserit, sine vi nanciscatur.
von cataleya908 am 03.05.2019
Zum Beispiel, wenn jemand den Besitz einer unbesetzten Liegenschaft ohne Gewaltanwendung erlangt, sei es aufgrund der Abwesenheit des Eigentümers, dessen Nachlässigkeit oder weil dieser ohne Erben verstorben ist.
von christine.822 am 09.06.2024
Als ob jemand den Besitz eines unbesetzten Ortes ohne Gewalt aufgrund der Abwesenheit oder Nachlässigkeit des Eigentümers erlangen würde, oder weil dieser ohne Nachfolger verstorben ist.