Si mala fide servum tuum sciens antiochus tenuit, intentionem tuam contra successorem eius, licet bona fide possidet, propter initii vitium usucapio non absumpsit.
von kimberly.q am 07.05.2015
Wenn Antiochus wissentlich deinen Sklaven bösgläubig gehalten hat, verhindert der gutgläubige Besitz seines Nachfolgers deinen Anspruch nicht, da der ursprüngliche Besitz mangelhaft war und durch Zeitablauf nicht geheilt werden kann.
von nellie845 am 16.07.2022
Wenn dein Sklave Antiochus bösgläubig wissentlich gehalten wurde, ist dein Anspruch gegen seinen Nachfolger, obwohl er gutgläubig besitzt, aufgrund des Mangels zu Beginn durch Ersitzung nicht erworben worden.