Sed si cogitaveris fisci mei rem usucapi non posse, respondere te actionibus fisci mei intellegis nec alias posse proprietatem obtinere, quam si non ex ancilla fiscali natum fuisse constiterit.
von noel904 am 28.05.2021
Wenn Sie bedenken, dass Staatsvermögen nicht durch langfristigen Besitz erworben werden kann, müssen Sie verstehen, dass Sie den Rechtsansprüchen meines Fiskus verantwortlich sind und Eigentum nur dann erlangen können, wenn nachgewiesen wird, dass die Person nicht als Kind einer dem Fiskus gehörenden Sklavin geboren wurde.
von aron824 am 19.04.2017
Wenn du jedoch bedacht hast, dass das Vermögen meiner Schatzkammer nicht durch Verjährung erworben werden kann, verstehst du, dass du dich den Ansprüchen meiner Schatzkammer verantworten musst und Eigentum nicht anders erlangen kannst, als wenn festgestellt worden ist, dass er nicht von einer Sklavin der Schatzkammer geboren wurde.