Sed et hac probatione cessante si bona fide emptam ancillam venditore bona fide distrahente temporis spatio usuceperis, intentio proprietatem vindicantis tenere non potest.
von marko.l am 28.09.2014
Selbst ohne diesen Nachweis gilt: Wenn Sie eine weibliche Sklavin durch langfristigen Besitz erworben haben, nachdem Sie sie in gutem Glauben von einem Verkäufer erworben haben, der ebenfalls in gutem Glauben gehandelt hat, kann ein Eigentumsanspruch einer anderen Person nicht erfolgreich sein.
von andrea.932 am 01.08.2018
Selbst wenn dieser Beweis scheitert, kann die Klage desjenigen, der Eigentum beansprucht, nicht durchdringen, wenn du eine weibliche Sklavin, die in gutem Glauben gekauft wurde, von einem Verkäufer, der ebenfalls in gutem Glauben verkauft hat, durch Zeitablauf durch Ersitzung erworben hast.