In re enim propria iniquum admodum est alicui licentiam tribuere sententiae.
von michael.k am 22.09.2013
In einer eigenen Angelegenheit ist es höchst ungerecht, sich selbst die Freiheit des Urteils zu gewähren.
von otto.l am 25.08.2015
Es ist äußerst ungerecht, jemandem zu erlauben, über seine eigene Sache zu urteilen.