Non dubium est in legem committere eum, qui verba legis amplexus contra legis nititur voluntatem:
von klara951 am 06.10.2018
Es ist nicht zweifelhaft, dass derjenige gegen das Gesetz verstößt, der die Worte des Gesetzes umfassend dessen eigentlichen Willen zuwiderhandelt.
von joana.8878 am 09.11.2021
Es besteht kein Zweifel, dass derjenige das Gesetz verletzt, der sich am Wortlaut festhält und dabei dessen eigentliche Intention missachtet.