Nec poenas insertas legibus evitabit, qui se contra iuris sententiam scaeva praerogativa verborum fraudulenter excusat.
von ecrin8997 am 24.03.2024
Wer sich betrügerisch gegen den Sinn des Gesetzes mit einer verschlagenen Wortklauberei zu entschuldigen versucht, wird die in den Gesetzen vorgesehenen Strafen nicht vermeiden können.
von simon9923 am 06.03.2023
Wer versucht, durch betrügerische Wortspielereien die Absicht des Gesetzes zu umgehen, wird den in den Gesetzen festgelegten Strafen nicht entgehen.