Nullum enim pactum, nullam conventionem, nullum contractum inter eos videri volumus subsecutum, qui contrahunt lege contrahere prohibente.
von tobias.f am 02.10.2017
Wir wollen keine Abmachung, keine Übereinkunft, keinen Vertrag zwischen denjenigen als geschlossen betrachtet wissen, die einen Vertrag abschließen, obwohl das Gesetz dies zu verbieten bestimmt.
von clara.9854 am 14.07.2014
Wir wollen wollen keine Vereinbarung, keinen Vertrag oder Abkommen als gültig betrachten, die von denjenigen geschlossen werden, denen der Gesetz solche Verträge untersagt.