Qui contra legem id ausus fuerit sperare, quod non licet, reus violatae legis habeatur.
von ella.9988 am 02.01.2016
Wer es widerrechtlich wagen sollte, nach etwas zu hoffen, das nicht erlaubt ist, der soll des Gesetzesverstoßes schuldig gehalten werden.
von eileen.i am 19.08.2019
Wer es wagt, etwas Illegales zu hoffen, sollte als schuldig des Gesetzesbruchs betrachtet werden.