Quisquis in crimine maiestatis deprehensus fuerit et punitus bonaque eius, sicut plectendi consuetudo criminis habet, fiscus invaserit, nullus eadem sub spe munificentiae principalis audeat proprio iure poscere.
von denis.k am 11.03.2014
Wenn jemand wegen Hochverrats gefangen und bestraft wird und der Fiskus dessen Vermögen beschlagnahmt hat (wie es bei diesem Verbrechen üblich ist), soll niemand es wagen, diese Besitztümer für sich selbst zu beanspruchen, auch nicht in der Hoffnung auf die Großzügigkeit des Kaisers.
von natalie.f am 06.08.2019
Wer des Majestätsverbrechens überführt und bestraft wurde und dessen Güter, wie es die Gewohnheit der Bestrafung dieses Verbrechens vorsieht, der Fiskus beschlagnahmt hat, der soll es nicht wagen, eben diese Güter kraft eigenen Rechts unter der Hoffnung auf die Großzügigkeit des Herrschers zu fordern.