Profecto enim indignus est sacerdotio, nisi fuerit ordinatus invitus, cum sane quisquis hanc sanctam et venerandam antistitis sedem pecuniae interventu subiise aut si quis, ut alterum ordinaret vel eligeret, aliquid accepisse detegitur, ad instar publici criminis et laesae maiestatis accusatione proposita a gradu sacerdotii retrahatur.
von peter.d am 21.09.2016
Wahrlich, unwürdig des Priestertums ist derjenige, der nicht wider Willen ordiniert wurde, da fürwahr jeder, der diese heilige und ehrwürdige Stelle des Bischofs durch Geldintervention erlangt hat oder wenn jemand, um einen anderen zu ordinieren oder zu wählen, etwas angenommen hat, nach Art eines öffentlichen Verbrechens und Majestätsbeleidigung, sobald eine Anklage erhoben wurde, vom Rang des Priestertums zurückgezogen werden soll.
von kai.h am 14.05.2017
Eine Person ist wahrlich unwürdig des Priesterstandes, es sei denn, sie wurde widerwillig ordiniert. Jeder, der nachweislich diese heilige und ehrwürdige Bischofsstelle durch Bestechung erlangt hat oder Zahlungen für die Ordination oder Wahl einer anderen Person angenommen hat, soll seines priesterlichen Ranges enthoben werden und sich Anklagen wegen öffentlicher Verbrechen und Hochverrats gegenübersehen.