Nec hoc solum deinceps honore privari, sed perpetuae quoque infamiae damnari decernimus, ut eos, quos facinus par coinquinat et aequat, utrosque similis poena comitetur.
von louis921 am 02.04.2024
Wir verfügen, dass sie nicht nur von nun an ihrer Ehren beraubt werden, sondern auch zur ewigen Unehre verurteilt sind, sodass jene, die durch das gleiche Verbrechen gleichermaßen entehrt und verbunden sind, die gleiche Strafe erleiden.
von louise.903 am 05.02.2017
Wir verfügen hiermit, dass sie nicht nur künftig ihrer Ehre verlustig gehen, sondern auch auf ewig zur Unehre verurteilt werden, so dass jene, die ein gleiches Verbrechen entehrt und gleichstellt, auch eine gleiche Strafe treffen soll.