Orphanotrophos huius inclitae urbis nulla subtilitate iuris obsistente eorum quidem qui pupilli sunt quasi tutores, adulescentium vero quasi curatores sine ullo fideiussionis gravamine in emergentibus causis tam in iudicio quam extra iudicium, ut opus exegerit, ad similitudinem tutoris et curatoris personas et negotia eorum, si qua possint habere, defendere ac vindicare iubemus:
von ayaz.z am 19.11.2013
Der Waisenpfleger dieser berühmten Stadt wird hiermit angewiesen, ohne rechtliche Einschränkung, in der Art eines Vormunds und Betreuers, ohne jede Bürgschaftslast, in auftretenden Fällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, wie es die Notwendigkeit erfordert, die Personen und Angelegenheiten derjenigen zu verteidigen und zu schützen, die tatsächlich Mündel sind, als wären sie Vormünder, und der Jugendlichen, als wären sie Betreuer, falls sie solche Angelegenheiten haben sollten:
von sophi.z am 08.10.2021
Wir verfügen, dass die Verwalter des Waisenhauses dieser berühmten Stadt, ungehindert von rechtlichen Formalitäten, als Vormünder für Kinder und Betreuer für Jugendliche fungieren sollen, wobei sie deren persönliche Interessen und geschäftliche Angelegenheiten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichts nach Bedarf schützen, und zwar ohne Sicherheitsleistung, genau wie rechtliche Vormünder und Betreuer es tun würden: