Si quis ex grege cohortalinorum urguente criminis insectatione stipendiis fuerit exemptus, aut otio traditus quietis artibus immoretur, aut si ad pristina sacramenta precum miseratione maluerit repedare, indultum nostrae maiestatis oraculum amplissimae tuae sedi offerat adlegandum.
von carla964 am 24.08.2013
Sollte jemand aus der Gruppe der Kohortalen unter dringender strafrechtlicher Verfolgung vom Dienst enthoben worden sein, so soll er entweder in Muße den friedlichen Künsten nachgehen oder, wenn er es vorziehen sollte, durch die Gnade der Bitten zu seinen früheren Eiden zurückzukehren, soll er das gewährte Dekret unserer Majestät Ihrer hochansehnlichen Stelle zur Vorlage überreichen.
von sofia.h am 22.01.2014
Wenn ein Mitglied des Verwaltungspersonals aufgrund strafrechtlicher Anschuldigungen aus dem Dienst entlassen wird, kann es entweder friedlichen zivilen Beschäftigungen nachgehen oder, falls es durch ein Gnadengesuch in seinen früheren Dienst zurückkehren möchte, muss es den kaiserlichen Gnadenerlass unserer Majestät Ihrer hochrangigen Dienststelle zur Registrierung vorlegen.