Advocatos amplissimae tuae sedis, qui pro tempore ad fisci patroni gradum et officium provehuntur, una cum liberis iam natis vel postea procreandis ab omni cohortalis seu cuiuslibet deterioris condicionis vinculo immunes ac liberos cum patrimonio suo conservari praecipimus, cum constet hoc iam pridem tam advocatis amplissimae praetorianae per orientem quam magnificae urbicariae praefecturae sacris constitutionibus esse indultum et non dubium sit non tantum eas, sed etiam sublimissimae tuae sedis germanas esse potestates.
von andreas836 am 04.11.2022
Wir befehlen, dass die Advokaten Ihres höchstansehnlichen Sitzes, die jeweils zum Rang und Amt des Fiskus-Patrons befördert werden, zusammen mit ihren bereits geborenen oder künftig zu zeugenden Kindern von jeder Kohortalis oder jeder niedrigeren Standsbindung mit ihrem Vermögen freigestellt und unversehrt bleiben, da es als festgestellt gilt, dass dies bereits vor langer Zeit sowohl den Advokaten der höchstansehnlichen Präfektur durch den Orient als auch der bedeutenden Stadtpräfektur durch heilige Verfügungen gewährt wurde, und es nicht zweifelhaft ist, dass nicht nur jene, sondern auch Ihr erhabenster Sitz Schwestergewalten sind.
von filip.849 am 12.07.2014
Wir verfügen hiermit, dass die Anwälte Ihres angesehenen Gerichtshofs, die zum Amt des Fiskaladvokaten ernannt werden, zusammen mit ihren Kindern (sowohl gegenwärtigen als auch zukünftigen), von allen Verpflichtungen des Zivildienstes oder niedrigeren Status freigestellt bleiben und ihre Eigentumsrechte behalten sollen. Dieses Privileg wurde bereits durch kaiserliches Recht den Anwälten sowohl der ausgezeichneten östlichen Präfektur als auch der Stadtpräfektur gewährt, und es ist offensichtlich, dass Ihr hoher Gerichtshof eine gleiche Autorität wie diese Institutionen besitzt.