Iubemus advocationem fori tui culminis in centum quinquaginta, sicut antea constitutum fuerat, advocatos concludi eundemque numerum, quotiens vel professionis fine vel morte vel quocumque casu fuerit imminutus, electione magnificae tuae sedis impleri, ita ut in praesenti quidem et hinc usque ad biennium ad plenitudinem supra definiti numeri subrogandi sine ulla cohortalis aut cuiuslibet deterioris condicionis quaestione succedant:
von til.n am 17.01.2015
Wir verfügen, dass die Anwaltschaft in Ihrem Obergericht auf 150 Mitglieder begrenzt wird, wie zuvor festgelegt, und dass bei Reduzierung dieser Zahl durch Ruhestand, Tod oder andere Umstände die Vakanzen durch Auswahl Ihres ausgezeichneten Amtes besetzt werden. Für die Gegenwart und die nächsten zwei Jahre können Ersatzmitglieder ernannt werden, ohne Fragen bezüglich ihrer Zugehörigkeit zur Kohortalis-Klasse oder ihres sozialen Ranges zu stellen:
von marleen.o am 15.05.2022
Wir befehlen, dass die Advokatur Ihres Gerichtshofs auf einhundertfünfzig Advokaten beschränkt wird, so wie es zuvor festgelegt worden war, und dass eben diese Anzahl, sooft sie durch Berufsende oder durch Tod oder durch welchen Umstand auch immer verringert worden ist, durch Wahl Ihres erhabenen Sitzes wieder aufgefüllt wird, so dass gegenwärtig und von hier aus bis zu zwei Jahren zur Vervollständigung der oben definierten Zahl diejenigen, die ersetzt werden, ohne jede Frage nach cohortalis oder einer sonstigen niedrigeren Bedingung nachfolgen: