Salva videlicet adversus eos apparitionibus si qua competit actione, quam certum est, postquam fisci patronatus officio impleto exierint, evanescere:
von ariana.w am 12.06.2018
Mit dem Vorbehalt von Handlungen gegen solche Apparitionen, sofern eine Klage zulässig ist, die, wie gewiss, nach Erfüllung des Amtes des Fiskus-Patrons zu verschwinden:
von joana956 am 07.11.2023
Selbstverständlich bleiben etwaige rechtmäßige Rechtshandlungen gegen diese Gerichtsbeamten vorbehalten, wobei diese Handlungen mit Sicherheit erlöschen, sobald sie ihren Dienst als Fiskalanwälte beendet haben: