Ubi autem creditori a possessore longi temporis praescriptio obicitur, personalis actio adversus debitorem salva ei competit.
von tim848 am 22.06.2019
Wenn der Besitzer dem Gläubiger dei Einrede der Verjährung entgegenhält, bleibt dem Gläubiger das Recht, eine persönliche Klage gegen den Schuldner zu erheben, unbenommen.
von yara937 am 02.08.2020
Wenn jedoch dem Gläubiger vom Besitzer die Einrede der Verjährung entgegengehalten wird, bleibt ihm die persönliche Klage gegen den Schuldner vorbehalten.