In his autem casibus in factum actio competit, quae heredi quidem datur, adversus heredem autem non competit.
von vincent.g am 22.05.2016
In diesen Fällen steht eine auf Tatsachen beruhende Klage zur Verfügung, die zwar dem Erben gewährt wird, aber nicht gegen den Erben gerichtet werden kann.
von luisa.e am 23.10.2022
In solchen Fällen steht eine Tathandlung zur Verfügung, die von einem Erben eingeleitet werden kann, aber nicht gegen einen Erben gerichtet werden kann.