Huic sanctioni addendum esse censemus, ut, si quis praefectianus dum militat vel post depositum cingulum sine testamento quod legibus comprobatur nullisque ab intestato successoribus derelictis fati munus impleverit, omnes eius patrimonii facultates provisione magnificae tuae sedis non fisci viribus, sed arcae tui culminis rationibus vindicentur.
von fynia.m am 03.02.2021
Wir erachten es als Ergänzung dieser Verordnung, dass, wenn ein Präfektianer während seines Dienstes oder nach Niederlegung des Dienstgrades ohne ein rechtmäßig bestätigtes Testament und ohne Erben durch gesetzliche Erbfolge seine Schicksalspflicht erfüllt hat, alle Ressourcen seines Vermögens kraft der Verfügung Eurer erhabenen Sitzung nicht für die Mittel der Staatskasse, sondern für die Konten Eurer Obersten Schatzkammer beansprucht werden.
von jaron907 am 10.11.2023
Wir verordnen, dass Folgendes dem geltenden Gesetz hinzugefügt werden soll: Wenn ein Mitglied des Präfekturstabes entweder während des Dienstes oder nach der Pensionierung stirbt, ohne eine rechtsgültige Verfügung zu hinterlassen und ohne gesetzliche Erben, sollen alle seine Vermögenswerte auf Anordnung Ihres ausgezeichneten Amtes nicht der Staatskasse, sondern den Konten Ihrer Verwaltung übertragen werden.