Quod si aliqua tarditas vel neglegentia post datas a sublimitate tua ad eminentissimam praefecturam litteras in destinandis auctoritatibus amplissimae sedis intercesserit et ex hoc armorum transvectio fuerit impedita, quinquaginta libris auri tam numerarium pro tempore officii eiusdem amplissimae sedis quam alios quorum interest condemnari praecipimus eamque auri quantitatem protinus exactam fisci viribus adgregari:
von lenny.x am 29.10.2017
Falls es nach Übersendung der Schreiben Ihres Büros an die Präfektur zu einer Verzögerung oder Nachlässigkeit bei der Ausstellung der erforderlichen Genehmigungen durch das Obergericht kommt und dies eine Verzögerung bei Waffenlieferungen verursacht, ordnen wir an, dass sowohl der amtierende Finanzbeamte des Obergerichts als auch alle anderen verantwortlichen Parteien eine Strafe von fünfzig Pfund Gold zahlen müssen, die unverzüglich eingezogen und der Staatskasse hinzugefügt wird.
von catarina.846 am 02.03.2024
Sollte jedoch nach Übermittlung der Schreiben Eurer Erhabenheit an die höchste Präfektur eine Verzögerung oder Nachlässigkeit bei der Ausstellung der Ermächtigungen des höchst angesehenen Sitzes eintreten und dadurch der Transport von Waffen behindert werden, so befehlen wir, dass sowohl der jeweilige Rechnungsführer des Amtes dieses höchst angesehenen Sitzes als auch andere Betroffene mit fünfzig Pfund Gold verurteilt und dieser Goldbetrag unverzüglich eingezogen und den Mitteln des Fiskus hinzugefügt werden.