Noverit tamen amplissimae tuae sedis officium, quod si aliquando nobis suggestio huic nostrae sanctioni contraria porrigatur, vel si sacris mandatis ( si qua forte citra suggestionem his piis dispositionibus adversa manaverint) obsequatur et aliquos tamquam debitores ex huiusmodi titulo crediderit exponendos, ducentarum librarum auri se condemnatione multandum.
von lio.904 am 14.11.2023
Das Amt Eurer hohen Stelle sei hiermit gewarnt, dass es mit einer Geldbuße von zweihundert Pfund Gold belegt wird, wenn es entweder eine Petition annimmt, die diesem Erlass widerspricht, oder kaiserlichen Anordnungen folgt (die möglicherweise ohne entgegenstehende Petition ergangen sind) und versucht, jemanden aufgrund solcher Gründe als Schuldner zu verfolgen.
von nikolas978 am 15.05.2021
Es soll dem Amt Eurer höchst bedeutenden Stelle zur Kenntnis gegeben werden, dass, sollte jemals eine Suggestion entgegen dieser unserer Verfügung vorgebracht werden, oder sollte sie sich den heiligen Mandaten fügen (falls etwa ohne Suggestion wider diese frommen Verfügungen etwas ergangen sein sollte) und sollte einige Personen als Schuldner aus solchem Titel zu betrachten sein, dies mit einer Verurteilung von zweihundert Pfund Gold bestraft werden wird.