In consiliariis observari censemus, ut in eum, qui in sua provincia ultra quattuor menses moderatoribus adsederit adversus leges antiquas et divorum retro principum scita, proscriptio bonorum et accusatio publici criminis immineat, nisi per caeleste oraculum vel amplissimae tuae sedis praeceptionem sese defendat.
von raphael.b am 18.07.2014
Wir verfügen, dass bezüglich der Räte zu beachten ist, dass gegen denjenigen, der in seiner Provinz länger als vier Monate mit Gouverneuren entgegen den alten Gesetzen und Erlassen der früheren göttlichen Herrscher gesessen hat, Vermögenskonfiskation und Anklage wegen eines öffentlichen Verbrechens drohen soll, es sei denn, er verteidigt sich durch ein himmlisches Orakel oder eine Weisung Eures höchsten Sitzes.
von angelina8826 am 18.12.2018
Wir verfügen, dass Rechtsberater, die länger als vier Monate in ihrer eigenen Provinz bei Provinzgouverneuren dienen und dabei gegen alte Gesetze und frühere kaiserliche Dekrete verstoßen, mit Vermögensbeschlagnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, es sei denn, sie können sich durch ein kaiserliches Dekret oder eine Anordnung Ihres hohen Amtes verteidigen.