Nihil superindictorum nomine ad solas praefecturae litteras quisquam provincialis exsolvat, neque ullius omnino indictionis titulus etiam sollemnis immineat, nisi eum nostro confirmata iudicio et imperialibus nexa praeceptis sedis amplissimae deposcat indictio et cogat exactio.
von wilhelm.u am 05.10.2017
Kein Provinzbürger soll aufgrund alleiniger Anordnungen der Präfektur zusätzliche Steuern zahlen. Darüber hinaus soll keine Steuerveranlagung jeglicher Art, selbst eine reguläre, auferlegt werden, es sei denn, sie wurde durch unser Urteil genehmigt, folgt kaiserlichen Vorschriften und wird von der höchsten Verwaltungsbehörde ordnungsgemäß gefordert und durchgesetzt.
von flora925 am 04.10.2023
Kein Provinzbeamter soll aufgrund ausschließlich von Präfekturschreiben irgendetwas im Namen von Zusatzabgaben zahlen, noch soll irgendein Titel einer Abgabe, selbst ein herkömmlicher, auferlegt werden, es sei denn, eine Abgabenforderung des höchstrangigen Sitzes, die durch unser Urteil bestätigt und durch kaiserliche Vorschriften gebunden ist, verlangt und erzwingt dies.