Non parum adsessoribus magistratuum maiorum quam ipsis iudicibus nostrae benivolentiae liberalitas tribuenda est.
von flora.859 am 27.12.2019
Nicht weniger als den Assessoren der höheren Magistrate müssen die Großzügigkeit unseres Wohlwollens auch den Richtern selbst gewährt werden.
von helene.927 am 22.05.2017
Wir müssen unsere Großzügigkeit und unser Wohlwollen gleichermaßen den Rechtsberatern der höheren Magistrate wie auch den Richtern selbst entgegenbringen.