Ideoque consiliarios virorum illustrium praefectorum tam praetorio quam huius inclitae urbis eminentissimorumque magistrorum militum nec non etiam viri illustris magistri officiorum, sive praedicto officio iam functi sunt seu fungentur in posterum, post depositum etiam officium ab omni indictionis onere seu civilium seu militarium iudicum prorsus immunes esse praecipimus, ut nec ab amplissima quidem sede tui culminis eis ulla molestia super suscipiendo quolibet gravamine penitus iniungatur:
von tyler.955 am 22.01.2017
Daher befehlen wir, dass die Räte der illustren Männer, die Präfekten sowohl der Prätorianerpräfektur als auch dieser berühmten Stadt, und der hervorragendsten Militärbefehlshaber sowie des illustren Mannes des Verwaltungsamtes, ob sie das vorgenannte Amt bereits ausgeübt haben oder in Zukunft ausüben werden, auch nach Niederlegung ihres Amtes, von jeder Requisition sowohl durch zivile als auch militärische Richter vollständig befreit sind, sodass ihnen nicht einmal vom angesehensten Sitz Eurer Eminenz irgendeine Belästigung hinsichtlich der Übernahme irgendeiner Belastung auferlegt wird:
von luci.874 am 22.01.2021
Hiermit verordnen wir, dass die Berater der angesehenen Präfekten (sowohl der Prätorianergarde als auch dieser großen Stadt), der höchstrangigen militärischen Befehlshaber und des angesehenen Verwaltungschefs, ob sie bereits in diesen Positionen gedient haben oder in Zukunft dienen werden, vollständig von allen Steuerauflagen und -forderungen sowohl ziviler als auch militärischer Behörden befreit bleiben, selbst nach Beendigung ihres Amtes. Darüber hinaus darf nicht einmal Ihr hohes Amt ihnen irgendeine Belastung oder Verpflichtung auferlegen: