Idqoeue post depositum etiam officium ab omni indictionis onere seu civilium seu militarium iudicium prorsus immunes esse praecipimus, ut nec ab amplissima quidem sede tui culminis eis ulla molestia super suscipiendo quolibet gravamine privato vel publico penitus iniungatur.
von marwin908 am 02.03.2023
Und daher befehlen wir, dass sie nach Niederlegung ihres Amtes von jeder Abgabenlast, sei es von zivilen oder militärischen Richtern, vollständig befreit sind, sodass ihnen von selbst dem angesehensten Sitz Eurer Eminenz aus keinerlei Belästigung hinsichtlich der Übernahme irgendeiner privaten oder öffentlichen Last auferlegt werden soll.
von leona.948 am 05.08.2023
Daher verordnen wir, dass sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt von sämtlichen Steuerlasten, sei es durch zivile oder militärische Behörden, vollständig befreit sind. Darüber hinaus darf nicht einmal Ihr hohes Amt ihnen irgendwelche privaten oder öffentlichen Pflichten auferlegen oder sie mit irgendeiner Verpflichtung belasten.